Gewährleistung & Garantie

Garantie-, Ersatzteil-, Kabelanfragen bitte an: support@thermaltake.de

1. Gesetzliche Rechte bei Mängeln

Verbrauchern stehen bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Rechte gemäß §§ 437 ff. BGB gegenüber dem jeweiligen Verkäufer zu. Dazu gehören nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie gegebenenfalls Schadensersatz. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

Diese gesetzlichen Rechte werden durch die nachfolgende freiwillige Herstellergarantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Die Herstellergarantie besteht zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand der Ware, gilt die gesetzliche Vermutung nach § 477 BGB: Es wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Für Waren mit digitalen Elementen gelten ergänzend die gesetzlichen Sonderregelungen.

Hinweis zur Beweislastumkehr:
Tritt ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag, es sei denn, der Verkäufer weist das Gegenteil nach (§ 477 BGB).

Besondere Regelung für B-Ware

Bei B-Ware, die zum Zeitpunkt des Kaufs tatsächlich gebraucht ist und ausdrücklich als gebrauchte B-Ware angeboten wird, wird die Verjährungsfrist für die gesetzlichen Mängelansprüche gemäß § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt. Die Verkürzung gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist.

Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung sowie unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, unberührt. Die Verkürzung betrifft ausschließlich die Verjährungsfrist und stellt keinen vollständigen Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung dar. Sie gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften einer Verkürzung entgegenstehen.

2. Garantiegeber und Kontakt

Garantiegeber ist die
Thermaltake Germany GmbH
Oststraße 1c
22844 Norderstedt
Deutschland

Garantieanfragen und Garantieansprüche sollen vorrangig über den jeweiligen Vertragshändler beziehungsweise Verkäufer eingereicht werden, bei dem das Produkt erworben wurde. Eine unmittelbare Geltendmachung gegenüber dem Garantiegeber unter support@thermaltake.de ist in den unter Ziffer 6 beschriebenen Fällen möglich.

3. Erfasste Produkte, Art der Garantie und räumlicher Geltungsbereich

Der Garantiegeber gewährt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten eine freiwillige beschränkte Herstellergarantie im Sinne des § 443 BGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Die Garantie gilt für neue Thermaltake-Produkte, die ein Verbraucher innerhalb der Europäischen Union bei Thermaltake oder einem autorisierten Händler erworben hat und für die zum Zeitpunkt des Kaufs eine beschränkte Herstellergarantie ausgewiesen war.

Bei dieser Garantie handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige beschränkte Herstellergarantie für Material- und Herstellungsfehler bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Abhängig von der für das jeweilige Modell geltenden Garantiedauer wird sie beispielsweise als „3 Jahre beschränkte Herstellergarantie“, „5 Jahre beschränkte Herstellergarantie“, „7 Jahre beschränkte Herstellergarantie“ oder „10 Jahre beschränkte Herstellergarantie“ bezeichnet.

Mit der Angabe der Garantiedauer wird keine bestimmte technische Lebensdauer oder Nutzungsdauer des Produkts und keine dauerhaft gleichbleibende Funktion oder Leistung zugesagt. Die Garantie stellt insbesondere keine ausdrückliche kommerzielle Haltbarkeitsgarantie dar, nach der das gesamte Produkt während der angegebenen Garantiedauer bei normaler Verwendung sämtliche erforderlichen Funktionen und Leistungen beibehalten muss. Für diese beschränkte Herstellergarantie wird daher kein harmonisiertes EU-GARAN-Label verwendet.

Das konkret erfasste Produkt wird durch seine Produktbezeichnung und Modellnummer bestimmt. Die für das jeweilige Modell geltende Dauer der beschränkten Herstellergarantie ist in der Thermaltake-Garantieübersicht angegeben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Kaufs für das konkrete Modell ausgewiesene Garantiedauer. Diese Garantiedauer muss dem Verbraucher zusammen mit dieser Garantieerklärung spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Andere Inhalte oder internationale Garantiebedingungen auf der genannten Internetseite werden nicht Bestandteil dieser Garantieerklärung. Für Verbraucher im Anwendungsbereich dieser Erklärung gelten ausschließlich die vorliegenden Garantiebedingungen.


Beschränkte Herstellergarantie-Bestimmung

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt Thermaltake eine freiwillige beschränkte Herstellergarantie von [z. B. 1 bis 10 Jahren] auf bestimmte Produkte. Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum und umfasst Material- und Herstellungsfehler bei normalem Gebrauch.

Übersicht nach Produktkategorie

Produktkategorie

Garantiezeitraum

Netzteile

3–10 Jahre

Gehäuse

3 Jahre

Kühlung (AIO/Luft)

2–5 Jahre

Lüfter & RGB

2 Jahre

Peripherie

2 Jahre

Komplettsysteme (LCGS)

2 Jahre

Simulator Produkte

2 Jahr

Zubehörteile

1 Jahr

Spezifische Garantiezeiten erfahren Sie ► Hier

Die Garantie gilt ab Kaufdatum und nur bei Vorlage eines Kaufnachweises. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist ein Kaufnachweis erforderlich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, bevor Sie ein Produkt zurücksenden.

Ausschluss von B-Ware

Produkte, die zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich als B-Ware, Gebrauchtware, generalüberholte Ware, Rückläufer, Vorführgerät oder in vergleichbarer Weise als nicht fabrikneue Ware angeboten oder gekennzeichnet wurden, sind von dieser freiwilligen beschränkten Herstellergarantie vollständig ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig vom Zustand des Produkts, vom Grund seiner Kennzeichnung als B-Ware und von einer für ein entsprechendes Neuprodukt ausgewiesenen Garantiedauer. Aus dieser Herstellergarantie bestehen für solche Produkte keine Ansprüche gegen den Garantiegeber.

Die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere die Rechte gemäß §§ 437 ff. BGB, bleiben hiervon unberührt. Die Kennzeichnung eines Produkts als B-Ware führt für sich allein weder zu einem Ausschluss noch zu einer Verkürzung der gesetzlichen Mängelrechte. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist bei tatsächlich gebrauchten Waren richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 476 Abs. 2 BGB.

4. Beginn und Dauer der Garantie

Die Garantie beginnt mit dem auf dem Kaufnachweis angegebenen Kaufdatum. Liegt kein Kaufnachweis vor, kann der Kaufzeitpunkt durch einen anderen geeigneten Nachweis belegt werden. Ist auch dies nicht möglich, kann der Garantiegeber den Beginn anhand der ihm vorliegenden Produkt- und Lieferdaten bestimmen.

Eine Reparatur oder Ersatzlieferung führt nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Gesetzliche Rechte und gesetzliche Hemmungs- oder Neubeginnstatbestände bleiben unberührt.

5. Inhalt der beschränkten Herstellergarantie

Die Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab, die während der maßgeblichen Garantiedauer bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten. Sie ist keine Zusage einer bestimmten technischen Lebensdauer und keine Garantie dafür, dass das Produkt unabhängig von Material- oder Herstellungsfehlern während eines bestimmten Zeitraums sämtliche Funktionen oder eine bestimmte Leistung beibehält.

Liegt ein Garantiefall vor, erbringt der Garantiegeber nach eigener Wahl eine der folgenden Leistungen:

unentgeltliche Reparatur des betroffenen Produkts oder

Austausch gegen ein mangelfreies, technisch mindestens gleichwertiges Produkt.

Ist weder eine Reparatur noch ein Austausch möglich oder wirtschaftlich zumutbar, kann der Garantiegeber eine andere angemessene Lösung anbieten. Eine solche Lösung bedarf der Zustimmung des Verbrauchers; seine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

Die Garantie umfasst die für eine anerkannte Garantieleistung erforderlichen Ersatzteile, Arbeitsleistungen und die nach vorheriger Abstimmung notwendigen Standardversandkosten innerhalb der Europäischen Union. Express-, Sonder-, Zoll- oder sonstige Mehrkosten werden nur übernommen, wenn der Garantiegeber diesen vorab zugestimmt hat.

6. Garantieabwicklung und Geltendmachung

Zur vorrangigen Abwicklung der Herstellergarantie soll sich der Verbraucher zunächst an den jeweiligen Vertragshändler beziehungsweise Verkäufer wenden, bei dem das Produkt erworben wurde. Soweit der Verkäufer die Abwicklung von Herstellergarantien anbietet, nimmt er die erforderlichen Unterlagen entgegen und koordiniert die weitere Bearbeitung mit dem Garantiegeber.

Eine unmittelbare Geltendmachung gegenüber dem Garantiegeber unter support@thermaltake.de ist möglich, wenn der Verkäufer die Abwicklung der Herstellergarantie nicht anbietet oder ablehnt, nicht mehr besteht oder nicht erreichbar ist, den Anspruch nicht innerhalb angemessener Zeit bearbeitet oder eine vorherige Abwicklung über den Verkäufer dem Verbraucher im Einzelfall nicht zumutbar ist. In anderen Fällen kann der Garantiegeber den Verbraucher zunächst an den Verkäufer verweisen. Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.

Für eine zügige Prüfung sollen folgende Angaben und Unterlagen übermittelt werden:

  • Name und Kontaktmöglichkeit des Anspruchstellers;
  • Produktbezeichnung, Modell- und Seriennummer;
  • geeigneter Nachweis des Kaufdatums;
  • verständliche Beschreibung des Fehlers und der Umstände seines Auftretens;
  • soweit zumutbar und für die Fehlerprüfung hilfreich, Fotos oder sonstige Nachweise.

Der Garantiegeber kann weitere Informationen verlangen, soweit diese für die Prüfung des Garantiefalls erforderlich und dem Verbraucher zumutbar sind. Die Vorlage der Originalrechnung ist nicht erforderlich, wenn Kaufdatum und erfasstes Produkt auf andere geeignete Weise nachgewiesen werden.

Produkte dürfen erst nach Abstimmung und entsprechend den erteilten Versandhinweisen eingesandt werden. Unaufgefordert eingesandte Produkte können die Bearbeitung verzögern. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers werden dadurch nicht eingeschränkt.

Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, werden Diagnose-, Reparatur- oder Rücksendekosten nur berechnet, wenn der Verbraucher vorher über die voraussichtlichen Kosten informiert wurde und der kostenpflichtigen Leistung zugestimmt hat.

7. Ausschlüsse

Kein Garantiefall liegt vor, soweit der geltend gemachte Schaden oder Fehler verursacht wurde durch:

  • nicht bestimmungsgemäße oder entgegen der Bedienungsanleitung erfolgte Verwendung;
  • Unfall, äußere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag, Überspannung, Korrosion oder vergleichbare äußere Einwirkungen;
  • nicht freigegebene Änderungen, unsachgemäße Installation oder nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturversuche;
  • Verwendung ungeeigneter Komponenten, Anschlüsse, Kabel, Betriebsstoffe oder Stromversorgungen;
  • normalen, gebrauchsüblichen Verschleiß, soweit nicht ein Material- oder Herstellungsfehler ursächlich ist;
  • vorsätzliche Beschädigung oder zweckwidrige Nutzung.

Eine Veränderung oder Reparatur führt nicht allein zum Verlust der Garantie. Der Ausschluss gilt nur, soweit zwischen dem jeweiligen Umstand und dem geltend gemachten Fehler ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Für Produkte, deren Seriennummer oder Identifikationskennzeichnung entfernt, unleserlich gemacht oder manipuliert wurde, kann eine Garantieleistung nur verweigert werden, wenn die eindeutige Identifizierung des Produkts oder die Prüfung der Garantie-Berechtigung dadurch nicht mehr möglich ist. Für Produktfälschungen besteht keine Garantie.

8. Daten und eingesandte Komponenten

Der Verbraucher ist verpflichtet, vor der Einsendung eine aktuelle Sicherung seiner Daten anzufertigen, persönliche Daten nach Möglichkeit zu entfernen und erforderliche Zugangsdaten oder Verschlüsselungen für die Prüfung vorübergehend aufzuheben. Im Rahmen einer Reparatur oder eines Austauschs können Daten, Software und Einstellungen gelöscht werden.

Für Datenverluste und sonstige Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Nicht zur Fehlerprüfung erforderliche Zubehörteile sollen nur nach ausdrücklicher Aufforderung mitgesandt werden.

9. Haftungsausschluss Disclaimer und gesetzliche Haftung

Die freiwillige Herstellergarantie begründet ausschließlich die in dieser Garantieerklärung ausdrücklich beschriebenen Ansprüche auf Reparatur, Austausch oder eine im Einzelfall vereinbarte andere angemessene Lösung. Weitergehende Ansprüche entstehen allein aus dieser freiwilligen Herstellergarantie nicht.

Thermaltake-Produkte sind nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden Systemen, medizinischen Geräten oder militärischer Ausrüstung bestimmt, sofern das konkrete Produkt nicht ausdrücklich für einen solchen Einsatz freigegeben und entsprechend zertifiziert wurde.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Garantiegeber im Rahmen dieser freiwilligen Herstellergarantie nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Verlust geschäftlicher Möglichkeiten. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben uneingeschränkt anwendbar. Dies gilt insbesondere für die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Garantieerklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diese Garantieerklärung ist dem Verbraucher gemäß § 479 Abs. 2 BGB zusammen mit der für sein konkretes Produkt geltenden Garantiedauer spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.